Beitragssatzung der Altmühlgolf Beilngries GmbH
Mitgliedschaftsbeitrag pro Jahr:
Volljahresmitglied | 1.390,00 € |
Volljahresmitgliedschaft bei monatlicher Bezahlung (Lastschriftverfahren) | mtl. 119,00 € |
Individualmitgliedschaft I * | 595,00 € |
Individualmitgliedschaft II ** | 475,00 € |
Zweitnutzer (nicht im Zusammenhang mir einer Fermitgliedschaft) | 515,00 € |
Fernnutzer (einfache Entfernung min. 69 km vom Wohnsitz) | 385,00 € |
Schnupperjahr (bei Erlangung der DGV-Platzreife in Beilngries) | 595,00 € |
Schnupperjahr für Neumitglieder mit Platzreife | 745,00 € |
Greenfeemitgliedschaft | 375,00 € |
Beilngries Golfkarte | 95,00 € |
* für vier Jahre, anschließend sechs Jahre 30 % Rabatt auf Volljahresmitgliedschaft; zuzüglich einmalig € 999,00 bei Vertragsabschluss; ist pro Person nur einmal innerhalb 10 Jahren möglich! | |
** für fünf Jahre, zuzüglich einmalig € 499,00 € bei Vertragsabschluss. Spielberechtigung lediglich Montag – Donnerstag, jedoch nicht an Feiertagen, längstens bis 15:00 Uhr |
Mitgliedschaftsbeitrag pro Jahr – Jugend – :
Einschließlich 6. Lebensjahr * | 35,00 € |
Einschließlich 15. Lebensjahr * | 75,00 € |
Einschließlich 18. Lebensjahr * | 155,00 € |
Einschließlich 25. Lebensjahr ** | 295,00 € |
* Bezogen auf das Jahr indem die Altersvorgabe erreicht wird | |
** Studenten und Auszubildende, ein Nachweise muss vorliegen |
Spielberechtigung
Mitglieder des Clubs können uneingeschränkt im Rahmen der gegebenen Spiel- und Wettspielordnungen Ihre Rechte aus dem Nutzungsvertrag wahrnehmen. Ein Spielrecht auf dem Platz setzt eine Mindestspielstärke (Clubvorgabe -54, sog. Platzreife) voraus.
Platzsperre
Bei Wettspielen ist der Platz den Wettspielteilnehmern vorbehalten und für alle übrigen Mitglieder gesperrt. Die Platzsperre ist zeitlich im umgänglichen Maße zulässig. Bitte beachten Sie den Aushang, oder erkundigen Sie sich im Sekretariat.
Der Platz kann auch wegen Unbespielbarkeit gesperrt werden. Die Entscheidung, ob unbespielbare Verhältnisse (z. B. übermäßige Nässe, Baumaßnahmen, Intensivpflege…) vorliegen, obliegt dem Betreiber.
Unsportliches Verhalten, Etikette
Die Etikette (Abschnitt 1 der Golfregeln) ist bindende Verhaltensrichtlinie.
Sicherheit, Rücksicht auf andere Spieler und das Spieltempo sind Forderungen der Etikette und ihre Gewährleistung ist im Interesse alle Spieler. Nachhaltige Verletzungen der Etikette gelten als unsportliches Verhalten.
Das Vorrecht auf dem Platz wird durch das Spieltempo der Spielergruppe bestimmt. Das Abkürzen der Runde oder der Beginn einer Runde am 4. Abschlag ist grundsätzlich unzulässig. Über Ausnahmen entscheidet der Marshal oder das Sekretariat. Spieler einer vollen Runde haben jedoch uneingeschränkten Vorrang.
Den Geboten zur „Schonung des Golfplatzes“ sind alle Spieler verpflichtet, insbesondere sind Bunker einzuebnen, herausgeschlagene Grasnarben zurückzulegen, Balleinschlaglöcher und andere Schäden auszubessern, gleich ob diese vom Spieler verursacht wurden oder nicht.
Platzpflege
Die Platzpflege ist ständig Aufgabe des Greenkeepers und seiner Pflegemannschaft. Die Platzpflege hat Vorrang vor dem Individualrecht des Spielers auf ein ungehindertes Spiel. Alle haben insoweit auf die Pflegemannschaft Rücksicht zu nehmen. Das Gelände ist pfleglich zu behandeln.
Mitführen von Hunden
Das Mitführen von Hunden auf dem Golfplatz ist angeleint gestattet. Im Clubhaus, auf der Clubterrasse und auf allen Wegen des Clubgeländes sind Hunde möglichst an der Leine zu halten.
Benutzung von Golfcarts
Die Benutzung von Golfcarts sind erlaubt, auch bei Wettspielen, soweit es die Wetter- oder Platzverhältnisse zulassen.
Kleiderordnung
Der Club legt Wert auf Ansehen des Golfsportes angemessene Bekleidung. Siehe Aushang.
Platzaufsicht/Verstoß gegen die Ordnung
Die Weisungen der Platzaufsicht sind zu befolgen.
Verstöße gegen die Ordnungsregelungen des Clubs können mit Sanktionen (z. B. sofortiger Platzverweis, temporäre Spiel- oder Wettspielsperre, Kündigung durch den Betreiber) geahndet werden.